I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Gasthofaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofes Zahn.

Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Gästezimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Gasthof Zahn ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Gasthof Zahn oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Gasthofes oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.

Vertragspartner sind der Gasthof Zahn und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Gasthof gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Gasthof Zahn eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.

III. Leistungen / Zahlungen

Der Gasthof Zahn ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofes gegenüber Dritten.

Der Gasthof Zahn ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Die Gasthofpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Gasthofes Zahn sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen.

Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofes Zahn aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt / Stornierung

Der Gasthof Zahn räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis 30 Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Gasthof Zahn ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Gasthof Zahn schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat der Gasthof Zahn gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 80 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises. Bei Nichtanreise, ohne vorausgegangene Stornierung, berechnet der Gasthof 100 % des vereinbarten Preises für die erste Nacht, 80 % vom vereinbarten Preis für die Folgenächte, im Fall eines Ausfalles.

Der Gasthof Zahn wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall mit 80 % vom vereinbarten Zimmerpreis für die Zeit des Ausfalles (Zimmerleerstand) berechnet.

Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist der Gasthof Zahn zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Gasthof Zahn ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

· höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,

· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden

· der Gasthof Zahn begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gasthofleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.

Der Gasthof hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

V. Anreise / Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn der Gasthof Zahn hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.

Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat der Gasthof Zahn das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Der Gast hat das Zimmer dem Gasthof bis spätestens um 11.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof Zahn über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 12.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.

VI. Haftung / Verjährung

Die vertragliche Haftung des Gasthofes Zahn für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen der Gasthof zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Der Gasthof haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und der Gasthof Zahn oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.

Für eingebrachte Gegenstände haftet der Gasthof Zahn nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Gasthof Zahn, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.

Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.

Der Gasthof Zahn haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Der Gasthof haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Ebenso übernimmt der Gasthof keine Haftung für Schäden durch wetterbedingtes Hochwasser (Regen, Schmelzwaser oder Überschwemmungen), z. B. in Bädern. Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt der Gasthof keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich!

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer unverzüglich dem Gasthof Zahn anzuzeigen und dem Gasthof somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt der Gasthof ab.

Sämtliche Zimmer des Gasthofes sind, wenn nicht anders gekennzeichnet Nichtraucherzimmer. Das Rauchen auf den Gästezimmern ist untersagt.

Bei Verstoß ist der Gasthof Zahn berechtigt, dem Gast mindestens eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von € 150,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer jedoch im Anschluß nicht vermietbar sein, so ist der Gasthof berechtigt, jede weitere Ausfallnacht zu berechnen. Dabei kommt der Preis für die Zimmerart in Anrechnung.

Jeder Diebstahl von Hauseigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt.

VII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gasthofaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofes Zahn.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Januar 2014